Friends
-
Loading…krekk 1 day ago -
Loading…sbsm 3 days ago -
Loading…uebel about 1 year ago -
Loading…haftgrund 15 days ago -
Loading…nerd 16 days ago -
Loading…Freeminder23 about 3 hours ago -
Loading…ThemaTisch 15 days ago -
Loading…ak about 1 hour ago -
Loading…farblos 1 day ago -
Loading…lanu 28 days ago -
Loading…peterpur about 1 month ago -
Loading…redtux 15 days ago -
Loading…zivilerungehorsam 3 days ago -
Loading…diealternative 15 days ago -
Loading…prrprr 3 months ago - +29
Click here to check if anything new just came in.
April 29 2012
Asylbewerber in Brandenburg
Die Zahl der Asylbewerber ist in Brandenburg rückläufig. In dem Bundesland leben derzeit noch 1.423 Asylbewerber. Sie sind auf sämtliche Kreise und kreisfreie Städte verteilt, wie der Antwort von Sozialminister Baaske (SPD) auf eine parlamentarische Anfrage der CDU zu entnehmen ist.
Mitte der 90er soll es noch über 30.000 Asylbewerber gegeben haben.
Die aktuelle Unterbringung und Versorgung der Asylbewerber kostete laut Auskunft des Ministers im Vorjahr 13,6 Millionen Euro. Die höchsten Kosten seien im Landkreis Teltow-Fläming mit 1,18 Millionen Euro angefallen, gefolgt vom Kreis Dahme-Spreewald mit 1,06 Millionen Euro.
(dapd)
April 23 2012
Eltern wollten sich aus Verzweiflung verbrennen
Tunis
Am Abend des 19. April 2012 haben sich die Eltern eines jungen verschwundenen Migranten, der ohne Visum nach Lampedusa aufgebrochen ist, im Stadtviertel El Kabaria von Tunis in Brand gesetzt.
Die Mutter wurde mit lebensgefährlichen Verbrennungen ins Krankenhaus eingeliefert. Diese Verzweiflungstat ist tragischer Ausdruck des Protests gegen die Anti-Migrationspolitik der EU. Die Familien verschwundener MigrantInnen versuchen seit mehr als einem Jahr, die italienischen und tunesischen Behörden dazu zu bewegen, eine klare Antwort über das Schicksal der Verschwundenen zu geben. Vergeblich. Bis jetzt wurde keine Klarstellung präsentiert durch die italienischen Behörden, obwohl sie die Fingerabdrücke der Verschwundenen bekommen haben.
Das Tunesische Forum für ökonomische und soziale Rechte hält es für äußerst dringend, dass eine klare Antwort über das Schicksal dieser Jugendlichen gegeben wird. Eine Antwort, die wir als das Mindeste einschätzen gegenüber den schwer belasteten Eltern. Es ist Zeit, dass Regierungen und Behörden auf beiden Seiten des Mittelmeers die Verantwortung für die Konsequenzen ihrer Politik übernehmen, die zum Verschwinden und zum Tod führt und Hunderte von Familien zerbricht und in Trauer versetzt.
Der Präsident
Abderahmene Hedhili
Forum Tunisien pour les Droits Economiques et Sociaux
(Tunesisches Forum für ökonomische und soziale Rechte)
( euro-police.noblogs.org, 21. April 2012.)
April 18 2012
3602 Asylanträge im März 2012
Im März 2012 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 3.602 Asylerstanträge gestellt. Die Zahl der Asylbewerber sank im Vergleich zum Vormonat um 202 Personen (-5,3 Prozent).
Im Vergleich zum Vorjahresmonat März 2011 stieg die Zahl der Asylbewerber um 75 Personen (2,1 Prozent).
703 Personen erhielten im März 2012 die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach der Genfer Konvention (15,7 Prozent aller Asylentscheidungen). Zudem erhielten 232 Personen (5,2 Prozent) sogenannten „subsidiären Schutz“ (Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 Aufenthalts-gesetz).
Die Zahlen im Einzelnen:
I. Aktueller Monat
Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge haben im März 2012 3.602 Personen (Vormonat 3.804 Personen) Asyl beantragt.
Damit ist die Zahl der Asylbewerber gegenüber dem Vormonat um 202 (-5,3 Prozent) gesunken und gegenüber dem Vorjahresmonat um 75 (2,1 Prozent) gestiegen.
Hauptherkunftsländer im März 2012 waren:
Zum Vergleich: Januar – Februar – März
1. Afghanistan: 647- 579 – 628
2. Irak: 543 – 416 – 385
3. Serbien: 697 – 399 – 308
4. Pakistan: 369 – 230 – 240 5.
Iran: 329 – 306 – 224
6. Kosovo: 91 – 100 – 168
7. Syrien: 204 – 233 – 165
8. Russische Föderation: 202 – 137 – 162
9. Türkei: 117 – 123 – 128
10. Somalia: 66 – 58 – 91
Neben den 3.602 Erstanträgen wurden im März 2012 beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 740 Folgeanträge gestellt.
Im März 2012 hat das Bundesamt über die Anträge von 4.482 Personen (Vormonat: 4.077) entschieden.
Insgesamt 703 Personen (15,7 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 35 Personen (0,8 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 668 Personen (14,9 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes i. V. m. § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.
Darüber hinaus hat das Bundesamt im März 2012 bei 232 Personen (5,2 Prozent) Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes (sog. subsidiärer Schutz) festgestellt.
Abgelehnt wurden die Anträge von 2.508 Personen (55,9 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 1.039 Personen (23,2 Prozent).
II. Laufendes Jahr Für den Zeitraum Januar bis März 2012 ergeben sich folgende Zahlen:
In der Zeit von Januar bis März 2012 haben insgesamt 12.172 Personen in Deutschland Asyl beantragt. Gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vorjahr (10.812 Personen) bedeutet dies eine Erhöhung um 1.360 Personen (12,6 Prozent).
Die Hauptherkunftsländer in der Zeit von Januar bis März 2012:
1. Afghanistan: 1.882 Personen
2. Serbien: 1.403 Personen
3. Irak: 1.401 Personen
4. Iran: 859 Personen
5. Pakistan: 840 Personen
6. Syrien: 607 Personen
7. Russ. Föderation: 495 Personen
8. Kosovo: 381 Personen
9. Türkei: 375 Personen
10. Mazedonien: 368 Personen
Neben den 12.172 Erstanträgen wurden insgesamt 2.376 Folgeanträge gestellt.
Im Zeitraum von Januar bis März 2012 hat das Bundesamt 12.513 Entscheidungen (Vorjahr: 12.708) getroffen.
Insgesamt 1.923 Personen (15,4 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 125 Personen (1,0 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 1.798 Personen (14,4 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes i. V. m. § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.
Darüber hinaus hat das Bundesamt von Januar bis März 2012 bei 553 Personen (4,4 Prozent) Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes (sog. subsidiärer Schutz) festgestellt.
Abgelehnt wurden die Anträge von 6.857 Personen (54,8 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 3.180 Personen (25,4 Prozent).
Die Zahl der Personen, über deren Anträge noch nicht entschieden wurde, betrug Ende März 2012 36.060, darunter 31.724 Erstanträge und 4.336 Folgeanträge (Vormonat: 36.062 anhängige Verfahren, davon 31.697 Erst- und 4.365 Folgeanträge).
(Pressemitteilung des BMI vom 17.03.2012)
April 10 2012
Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stimmt Ausweisung zu
Großbritannien darf den Hassprediger Abu Hamza und vier andere Extremisten nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) an die USA ausliefern. Auch, wenn sie dort lebenslänglich in Einzelhaft eingesperrt werden, wahrscheinlich in dem ADX „Supermax“ Hochsicherheitsgefängnis in Florence, Colorado, sei ihre Menschenwürde nicht verletzt. Sechs Männer hatten in dem Verfahren argumentiert, eine Auslieferung laufe auf eine „unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung“ hinaus. Den sechsten Fall wird der EGMR später entscheiden. Allerdings müsse der Ablauf der Berufungsfrist abgewartet werden.
Für die Briten ist es eine der folgenreichsten Entscheidungen des EGMR seit dem Anschlag auf das World Trade Centre 2001. Die Regierung hofft, in Zukunft Terrorismusverdächtige leichter an die amerikanischen Verbündeten abschieben zu können. Premierminister David Cameron äußerte sich „sehr zufrieden“. Innenministerin Theresa May will alles tun, um die fünf so schnell wie möglich aus dem Land zu bekommen.
Wäre das Urteil anders ausgefallen, hätte der wegen seiner Hakenhand und seinem Glasauge berühmt gewordene Abu Hamza auf freien Fuß gesetzt werden müssen, so wie im Februar unter einem öffentlichen Aufschrei der Hasskleriker und Al-Qaida-Anwerber Abu Qatada. Großbritanniens Kooperation mit dem EGMR wäre erneut in Zweifel gezogen worden. Das EGMR hatte Abu Qatadas Auslieferung nach Jordanien untersagt, weil dort in einem Terrorismusprozess gegen ihn Beweise verwendet würden, die unter Folter erzwungen wurden.
Abu Hamza und Abu Qatada gehören zu einer Gruppe von Extremisten, die von Sicherheitskräften als aktive Terroristen eingestuft werden, denen aber nach dem britischen Rechtssystem kein Prozess gemacht werden kann, weil Geheimdienste ihre Beweise nicht prozesskundig machen. Einer der nun Auszuliefernden, Babar Ahmed, Betreiber der notorischen Terrorismus-Website „Azzam.com“, befindet sich bereits seit sieben Jahren ohne Prozess in Sicherheitsverwahrung. Abu Hamza wurde weltberüchtigt durch seine Hasspredigten, in denen er auch nach seiner Suspension als Kleriker bis 2004 ungehindert auf der Straße vor seiner Londoner Moschee zum bewaffneten Dschihad aufrief. Er soll vor 2001 bereits bei der Ausbildung von Al-Qaida-Terroristen beteiligt gewesen sein.
Konflikte zwischen Sicherheitsinteressen und Rechtstaatlichkeit belasten britische Regierungen seit 2001. Jahrelang gab es Rechtsstreitigkeiten um die gesetzlichen Grundlagen für die Sicherheitsverwahrung ohne Prozess. Im Augenblick gibt es einen Koalitionsstreit um die Einführung von Geheimprozessen, in denen Sicherheitsdienste hinter geschlossenen Türen ihre Beweise vorlegen könnten. Erkenntnisse, die durch geheime Überwachung gewonnen werden, sind in Großbritannien als Beweismittel nicht zugelassen.
Frankreichs Präsident Nicholas Sarkozy beeindruckte vor Ostern die britische Presse, als er eine Gruppe extremistischer Prediger kurzerhand ins Flugzeug setzen und deportieren ließ, ohne ihren Rechtseinspruch abzuwarten. Viele Briten fordern, Großbritannien solle wie Frankreich und Italien Urteile des EMGR ignorieren und Abu Qatada abschieben. Der Jordanier lebt seit Jahrzehnten mit seiner Familie von Sozialhilfe; auch sein Sohn ist Extremist. Seit der vom EMGR angeordneten Freilassung wird er rund um die Uhr überwacht. Die Kosten, einschließlich der Übersetzer für die abgehörten Telefongespräche, belaufen sich auf fünf Millionen Pfund (6,06 Millionen Euro) im Jahr.
(Tagesspiegel)
Migrationsmuseum in Deutschland
Das Deutsche Auswandererhaus in Bremerhaven will Deutschlands erstes Migrationsmuseum werden. Künftig soll dort neben der Auswanderung von Europäern nach Nordamerika auch die Einwanderung nach Deutschland zum Thema werden. Das Museum schildert dabei anhand von 15 Lebensgeschichten die Zuwanderung von der Zeit der Hugenotten vor rund 300 Jahren bis heute.
Das Museum will einen besonderen Beitrag zur Debatte um die Integration leisten.
Geöffnet ist der neue Ausstellungsteil ab 22. April 2012. Erzählt werden die Geschichte der Vertriebenen und Flüchtlinge des Zweiten Weltkrieges sowie der Gastarbeiter und Russlanddeutschen in der Bundesrepublik. So können die Besucher etwa den Spuren einer italienischen Eismacherfamilie folgen, die sich in Deutschland niederließ.
Auch die Geschichten regional angesiedelter Gruppen wie die der Berliner Hugenotten, der “Ruhrpolen” und der westfälischen “Tödden” werden präsentiert. “Unsere Besucher werden entdecken, dass fast jeder einen Einwanderer, Flüchtling oder Vertriebenen unter seinen eigenen Vorfahren finden kann”, sagte Museumsdirektorin Simone Eick.
Ein würfelförmiger Neubau wird mit einer Glasbrücke an das bisherige Gebäude angebunden. Damit sei die gesamte deutsche Migrationsgeschichte seit 1685 unter einem Dach vereint, so Eick.
Bisher beschäftigt sich das Museum in einer multimedialen und interaktiven Schau auf 2.500 Quadratmetern als einziges kulturhistorisches Haus in Deutschland mit Aspekten der Auswanderung in Geschichte und Gegenwart.
Der Komplex steht am Neuen Hafen unweit der Außenweser in Bremerhaven an einem historischen Ort: Hier haben zwischen 1830 und 1974 rund 7,2 Millionen Menschen das europäische Festland verlassen. Sie sahen in ihrer Heimat keine Perspektive mehr und wollten sich hauptsächlich in Amerika eine neue Existenz aufbauen. Das Deutsche Auswandererhaus wurde 2007 als “Europas Museum des Jahres” ausgezeichnet. (Radio Bremen)
April 02 2012
Wie werden aus Kindern Soldaten gemacht?
“Beim Sondertribunal zu Sierra Leone geht es oft um Kindersoldaten”
Interview mit Renate Winter, Richterin aus Österreich
STANDARD: Das internationale Sierra-Leone-Sondertribunal hat Gerichtsgeschichte geschrieben, weil die Rekrutierung von Kindersoldaten erstmals als Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit gewertet wurde. Wie wurden diese Kinder zu Soldaten?
Winter: Es gab verschiedene Methoden: Verschleppung, Entführung, Missbrauch einer Tradition, im Rahmen derer Buben nach ihrer Pubertät, oft ab 13 Jahren, ihr Dorf verteidigten. Doch die Kindersoldaten jagten nicht mit Speer und Bogen, sondern verwendeten Kalaschnikows. Sie wurden sexuell missbraucht und gezwungen, im eigenen Dorf Gräueltaten zu verüben, sodass sichergestellt war, dass sie nie wieder zurückkehren können.
STANDARD: Die Kinder wurden also völlig entwurzelt?
Winter: Ja. Es kam eine Gruppe Leute ins Dorf. Sie zwang die Kinder mit vorgehaltener Waffe zu morden, vergewaltigen, dem Nachbarn den Fuß abzuhacken. In den Ausbildungslagern wurden sie anschließend zum Töten trainiert. Solche Kindersoldaten gab es bei sämtlichen kriegsführenden Parteien.
STANDARD: Das ist extrem brutal. Wie kam es zu dieser Verrohung?
Winter: Ich glaube, es ist weitverbreitet, den Grausamsten zu wählen, man spricht davon, dass, als Kriegsherr Charles Taylor zum zweiten Mal antrat, ein Lied gesungen wurde: “Er hat meinen Papa umgebracht, er hat meine Mama umgebracht, daher wähle ich ihn.”
STANDARD: Inwieweit hat die Verelendung mitgespielt? Sierra Leone war und ist eines der ärmsten Länder der Welt.
Winter: Verarmung bringt nicht Brutalität, Verarmung bringt Korruption. Mit der Korruption kommt das mehr oder weniger organisierte Verbrechen – und der Wunsch anderer, so wie diese Leute auch Geld zu haben. Diese Kombination führt zu Brutalität. In Sierra Leone ging es vor allem um den Zugriff auf die Diamantenminen.
STANDARD: Das Sierra-Leone-Sondertribunal bestraft Ex-Kindersoldaten nicht – nur jene, die sie kämpfen ließen. Warum?
Winter: Nach elfjährigem Bürgerkrieg in einem Land ohne Geburtenregister ist es unmöglich festzustellen, wann ein Ex-Kindersoldat 15, also strafmündig war. Außerdem handelten die Kinder unter Drogen, die ihnen unter Zwang eingegeben wurden.
STANDARD: Wie geht es den Betroffenen heute?
Winter: Meistens gar nicht gut. Ich weiß von keinem, der nicht traumatisiert wäre. Und nach zehn Jahren Leben im Busch, ohne einen Arzt zu sehen, sind sie auch körperlich krank. Mädchen – unter den Kindersoldaten rund ein Fünftel – bleibt, weil sie vom Feind zu Sex gezwungen wurden, nur die Prostitution. Es sei denn, man eröffnet ihnen einen Weg, auf eigenen Füßen zu stehen. Dann besteht die Chance, dass ihre Familie sie wieder akzeptiert, sodass sie nicht mehr vogelfrei sind.
STANDARD: Am 26. April wird in Den Haag das Urteil über Charles Taylor verkündet – unter anderem wegen Missbrauchs von Kindern als Soldaten. Hat ein solches Urteil präventive Wirkung?
Winter: Ja, denn es spricht sich relativ schnell herum, dass es nach solchen Urteilen nicht mehr selbstverständlich ist zu machen, was man will. Das war schon am Balkan, nach Urteilen des Jugoslawien-Tribunals so. Kindersoldaten wiederum gibt es nicht nur in West afrika, sondern etwa auch in Afghanistan.
STANDARD: Dieser präventiven Wirkung steht der Vorwurf entgegen, die Sondertribunale arbeiteten zu langsam. Stimmt das?
Winter: Es dauert lang, aber das ist nicht die Schuld der Richter. Als ich nach Sierra Leone kam, stand dort nicht einmal ein Gerichtsgebäude. Wir brauchten eineinhalb Jahre, bevor wir eine Bürostruktur und erste, geschulte Mitarbeiter hatten. Das sind die wahren Bedingungen, doch über die sprechen die Kritiker nicht.
(Irene Brickner, DER STANDARD)
March 30 2012
Vol spécial – Interview mit dem Filmemacher
Jedes Jahr werden in der Schweiz Tausende Männer und Frauen ohne Verfahren und ohne Verurteilung inhaftiert. Einzig weil sie sich irregulär im Land aufhalten, können sie ihrer Freiheit beraubt und für bis zu achtzehn Monate eingesperrt werden, bevor ihnen die Abschiebung droht.
Nachdem er in LA FORTERESSE die Bedingungen in einem Schweizer Empfangszentrum für Asylbewerber aufzeigte, lenkt Fernand Melgar nun den Fokus auf das Ende des Migrationsparcours. Der Filmemacher begab sich für neun Monate in das Ausschaffungsgefängnis Frambois in Genf, eines von 28 Deportationszentren für Sans-Papiers und abgewiesene Asylbewerber in der Schweiz.
Frambois beherbergt abgelehnte Asylsuchende und irreguläre Migranten. Einige sind seit Jahren in der Schweiz, haben sich integriert und eine Familie gegründet. Sie arbeiten, zahlen in die Sozialversicherung ein und schicken ihre Kinder in die Schule. Bis zum Tag, an welchem die kantonale Immigrationsbehörde willkürlich entscheidet, sie einzusperren um ihre Ausreise zu veranlassen. Natürlich will keiner der Verhafteten das Land freiwillig verlassen. Also wird ein gnadenloser administrativer Prozess in Gang gesetzt, dessen Ziel es ist sie zum Verlassen der Schweiz zu zwingen.
Im Verlauf der Monate hinter Gittern werden die Konfrontationen zwischen Personal und Insassen zuweilen sehr heftig. Auf der einen Seite wacht ein eng zusammengewachsenes, motiviertes Team von Aufsehern mit menschlichen Wertvorstellungen. Auf der anderen Seite stehen Männer am Ende einer langen Reise, in Angst und unter Stress. Die Beziehungen sind geprägt von Freundschaft und Hass, Respekt und Auflehnung, Dankbarkeit und Ablehnung. Bis zum Moment der Ausschaffung. Diese Ankündigung erleben die Inhaftierten oft als Verrat, als letzten Tiefschlag.
Diese Beziehungen «zwischen Leben und Tod», wie der Film sie in seinen dramatischsten Momenten zeigt, enden zumeist in Verzweiflung und Demütigung. Gebrochen vom Gesetz und aufgerieben in einer unbarmherzigen administrativen Spirale. Wer sich gegen den Transport wehrt, dem werden Handschellen angelegt. Er wird gefesselt, erhält einen Helm aufgesetzt und Windeln angezogen und wird dann ins Flugzeug gezwungen. In dieser Extremsituation hat Verzweiflung einen Namen: vol spécial (Ausschaffungsflug).
INTERVIEW MIT DEM REGISSEUR
Weshalb greifen Sie noch einmal das Thema Asyl auf?
FERNAND MELGAR: Anlässlich der Diskussionen im Anschluss an Vorführungen von La Forteresse war ich verblüfft, wie stark die Zuschauer die dramatischen Konsequenzen ignorieren, die sich aus den konstanten Verschärfungen der Asyl- und Ausländergesetze für die direkt betroffenen Menschen ergeben. Ich glaube, dass die Schweizerinnen und Schweizer nicht mehr wissen, warum sie abstimmen. Der Populismus der SVP-Kampagnen macht sie blind und schürt die Xenophobie. Bei den Schulvorführungen hat sich herausgestellt, dass der Begriff Asylbewerber für die Mehrheit der Jugendlichen ein Synonym für Straffälligkeit und Sozialmissbrauch ist. Entsprechend sind für sie Inhaftierung und Ausschaffung eine logische Konsequenz. Es erschien mir wichtig, in einem neuen Film die verkannte Realität der Administrativhaft und der gewaltsamen Ausschaffungen zu zeigen.
VOL SPECIAL thematisiert auch das Schicksal von Sans-Papiers…
FM: In der Schweiz leben 150.000 Sans-Papiers. Die grosse Mehrheit von ihnen arbeitet, zahlt Steuern und Beiträge in die Sozialversicherungen. Sie kümmern sich um ältere Leute, betreuen unsere Kinder, putzen unsere Wohnungen und unsere Spitäler. Ohne sie müssten nicht wenige Hotels und Baustellen infolge Mangels an billigen Arbeitskräften schliessen. Asylbewerber, auf deren Gesuch nicht eingetreten wurde, und Sans-Papiers haben eines gemeinsam: Sie leben alle mit einem Damoklesschwert über ihrem Kopf. Jeden Moment können sie angehalten und eingesperrt werden, für Monate oder Jahre, mit dem Ziel, sie aus der Schweiz auszuschaffen, ohne Prozess. Oder sie werden absurderweise freigelassen, nur um einige Monate später erneut aufgegriffen zu werden. Ich will und muss die im Empfangszentrum Vallorbe (La Forteresse) entstandene Arbeit weiterführen, um diesen Weg der Balance zwischen Hoffnung und Verzweiflung besser zu verstehen, der das Schicksal so vieler Migranten prägt.
Wie sind Sie auf das Gefängnis von Frambois gekommen ?
FM: Während der Dreharbeiten zu La Forteresse freundete ich mich mit Fahad an, einem jungen, mit dem Tod bedrohten irakischen Übersetzer, der in der Schweiz Schutz suchte. Unmittelbar nach der Ablehnung seines Antrags wurde er verhaftet und in Ausschaffungshaft genommen. Als ich ihn in Frambois besuchte, wurde ich mit einer Angst konfrontiert, die ich in unserem Land bis dahin noch nie gesehen hatte. Fahad erzählte mir von seinen Gefährten im Unglück: Unschuldige Männer, deren Leben durch die Verhaftung zerstört war. Von ihren Kindern getrennte Väter, illegale Arbeiter in von jahrelanger Arbeit geschundenen Körpern und junge, suizidgefährdete Männer. Alle gebrochen auf ihrer Suche nach einem besseren Leben. Sie alle wurden wie Verbrecher behandelt, obwohl ihr einziges Vergehen darin bestand, nicht im Besitz einer Schweizer Aufenthaltsbewilligung zu sein. Einige von ihnen waren seit Monaten eingesperrt, obwohl ihre Heimatländer mit der Schweiz kein Rückübernahmeabkommen abgeschlossen hatten. Sie waren der Willkür einer kantonalen Immigrationsbehörde ausgeliefert. Einige Monate später war ich Zeuge der schockierend brutalen Abschiebung Fahads mit einem Ausschaffungsflug. Sechs Zürcher Polizisten erschienen mitten in der Nacht in seiner Zelle, fesselten ihn und nahmen in mit. Er wurde misshandelt und erniedrigt und litt für lange Zeit an den psychischen und physischen Folgen.
Wie kamen Sie zur Drehgenehmigung für diesen Ort?
FM: Frambois ist ein gemeinsames Zentrum für Administrativhaft der Kantone Genf, Neuchâtel und Waadt. Ich nahm mit den zuständigen Staatsräten Kontakt auf und gewann nach langen Diskussionen ihr Vertrauen. Sie sind der Meinung, dass La Forteresse eine nützliche öffentliche Diskussion ermöglicht hat und sie halten es für notwendig, diese Arbeit um die Themen Asyl und Migration jenseits eines populistischen Diskurses weiterzuführen. Ich erhielt von ihnen und von der Verwaltung von Frambois die notwendigen Bewilligungen, um uneingeschränkt sowohl den Alltag in Frambois als auch den juristischen Apparat und die Arbeit der betroffenen Kantonspolizei zu filmen.
Wie haben Sie die Insassen dazu gebracht, sich Ihnen gegenüber zu öffnen?
FM: Ich verbrachte vor Beginn der Dreharbeiten viel Zeit in Frambois. Dabei lernte ich auch die Insassen kennen und mit der Zeit gewann ich ihr Vertrauen. Sie fühlten sich rebellisch und von der Aussenwelt vergessen und fast alle waren bereit, im Film mitzuwirken. Sie wussten, dass sich dadurch ihre individuelle Situation nicht verändern würde. Aber sie konnten sich auf diesem Weg Gehör verschaffen und von einer Situation erzählen, die sie als unfair betrachteten.
Und das Personal von Frambois ?
FM: Der Direktor von Frambois war sofort einverstanden und ermutigte sein Team, das Projekt zu unterstützen. Er hat es sogar gegenüber seinen Vorgesetzen verteidigt. Gefängnisaufseher erscheinen oft in einem negativen Licht. Er selbst ist aber der Meinung, dass diese Aufseher eine wichtige Arbeit für die Gesellschaft in einem sehr schwierigen Umfeld ausführen. Der Film war für ihn die Gelegenheit, ihre Arbeit zu präsentieren. Was das Personal betrifft, hat sie meine objektive Einstellung in La Forteresse motiviert, im Film mitzuwirken.
Welcher Moment während der Dreharbeiten hat Sie am stärksten geprägt?
FM: Wir verstanden uns mit fast allen Insassen sehr gut. Wir verbrachten mehrere Monate mit ihnen und kannten ihre Geschichte, ihre Familien und ihre Ängste. Als die Polizei nach Frambois kam, um sie in einem Ausschaffungsflug abzuschieben, waren wir zwar mit unserer Kamera dabei, aber verabschieden konnten wir uns nicht von ihnen. Die letzten verzweifelten Blicke verfolgen mich noch heute.
Warum zeigen Sie in Ihrem Film keine Bilder von gefesselten Insassen, oder davon, wie sie mit Gewalt ausgeschafft werden?
FM: Die Haft ist Sache der Kantone, während die Ausschaffungsflüge in die Zuständigkeit des Bundesamtes für Migration (BFM) fallen. Entsprechend habe ich beim BFM um die Erlaubnis gebeten, die Insassen auch am Flughafen filmen zu können, bevor sie mit Ketten gefesselt an Bord gebracht werden. Zunächst erhielt ich aber keine Antwort. Nach mehrmaligem Nachfragen teilte mir die Pressestelle des BFM mit, dass es aufgrund einer Bundesverordnung verboten sei, einen Menschen in einer erniedrigenden oder entwürdigenden Situation zu filmen. Diese Antwort fand ich absurd, besonders angesichts der Tatsache, dass mir die zu Deportierenden die Erlaubnis gegeben hatten. Ich verlangte eine Kopie dieser Verordnung. Darauf warte ich heute noch.
Dabei hatte Ihnen das BFM die Drehbewilligung für LA FORTERESSE noch erlaubt…
FM: Richtig. Aber zu meinem grossen Erstaunen informierte mich der Kommunikationschef des BFM, mittlerweile die rechte Hand von Bundesrätin Widmer-Schlumpf, dass er sehr bedauere, mir damals die Dreherlaubnis zu La Forteresse gegeben zu haben.
Wissen Sie, was aus den ausgeschafften Insassen geworden ist?
Nach jedem Ausschaffungsflug riefen wir sie an um zu erfahren, wie die Reise war. Alle ihre Aussagen waren überwältigend. Nicht nur fühlten sie sich aus der Schweiz hinausgeworfen wie Abfallsäcke, sie litten auch unter den physischen und psychischen Folgen der Erfahrungen. Einige wurden von der Polizei ihrer Heimatländer verhaftet oder ausgeraubt, manchmal vor den Augen der mitgereisten Schweizer Vertreter. Wir entschieden uns daraufhin, sie in ihrer Heimat zu besuchen und ihr Leben nach der Deportation zu filmen. Diese Portraits werden 2012 als Web-Dokumentarfilm zu sehen sein, koproduziert von RTS und ARTE.
(pressetext volspecial.ch)
Zwei Journalisten nahe der Grenze zur Türkei erschossen
Reporter ohne Grenzen (ROG) ist bestürzt darüber, dass erneut zwei Journalisten in Syrien getötet wurden. Walid Blidi und Nassim Terreri kamen am 26. März bei einem Angriff syrischer Truppen in Darkusch nahe der syrisch-türkischen Grenze ums Leben. Ein weiterer Reporter wurde verletzt und in ein Krankenhaus in der türkischen Grenzstadt Antakya gebracht.
„Wir verurteilen die gezielte Ermordung der beiden Journalisten“, so ROG. Die zwischen 28 und 32 Jahre alten Reporter waren zu Recherchen für eine Dokumentation über das Gebiet Idlib im Nordwesten Syriens unterwegs. Die Region gilt als einer der Ausgangspunkte der Aufstände in Syrien. Walid Blidi ist britischer Staatsbürger mit algerischen Wurzeln, die Nationalität seines Kollegen ist bislang unklar.
„Mitunter ist es sehr schwierig, Identität und Nationalität getöteter oder verletzter Journalisten festzustellen“, so ROG. Die Organisation appelliert an freie Journalisten, sich vor dem Einsatz in Krisengebieten entsprechend zu versichern und Kollegen über ihre Reisepläne zu unterrichten. Redaktionen müssten Kosten für Versicherungen und entsprechende Ausrüstung freiberuflicher Reporter in Krisengebieten übernehmen bzw. im Honorar berücksichtigen.
Ausführliche Informationen zum Thema Sicherheit für Journalisten in Krisengebieten finden Sie unter: http://bit.ly/H6gqKG.
(ROG)
March 29 2012
Abschiebung in die Depression
Etliche EU-Staaten schieben immer wieder Flüchtlingskinder ab und nehmen dabei in Kauf, dass die jungen Menschen schwere Traumata erleben. Das ist das Ergebnis der Studie “Stilles Leid” vom UN-Kinderhilfswerk UNICEF. Laut dem Bericht achtet auch die Bundesrepublik bei Abschiebungen “das Kindeswohl und die seelische Gesundheit von Kindern nicht ausreichend”.
Für die Studie befragten Psychologen, Ärzte und Sozialwissenschaftler im Jahr 2010 insgesamt 164 Kinder und Jugendliche sowie deren Eltern. Es handelte sich um Familien, die aus Deutschland und Österreich in das Kosovo abgeschoben wurden.
Das Ergebnis: Die Hälfte der Kinder beschrieb ihre Abschiebung als “das schlimmste Erlebnis ihres Lebens”.
44 Prozent litt unter Depressionen, knapp jeder dritte Minderjährige kämpfte mit posttraumatischen Belastungsstörungen und benötigte dringend psychiatrische Hilfe.
Als besonders traumatisch beschrieben die befragten Kinder und Jugendliche die meist nächtlichen Abschiebungen und die Angst davor:
“Sie kamen nachts um ein oder zwei Uhr und klopften an die Tür”, erzählte etwa ein Mädchen.
“Das war die ständige Angst, die ich immer im Schlaf hatte”.
Die meisten der Kinder erwarten laut dem Bericht ärmlichste Bedingungen in ihrer Heimat, ein Leben am Rand der Gesellschaft. Ein Schulbesuch ist ein Luxus, in den nur rund 30 Prozent der Minderjährigen kommen.
Angesichts der Ergebnisse der Studie sagte UNICEF-Vorstand Tom Koenigs: “Kein Kind darf zurückgeführt werden, wenn seine gute körperliche und seelische Entwicklung nicht sichergestellt ist”.
Anfang der 90er suchten Millionen von Flüchtlingen in Deutschland Schutz, die den Jugoslawienkriegen und der Gewalt des Ex-Präsidenten Slobodan Milosevic entkommen wollten.
Angesichts der dramatischen Lage auf dem Balkan duldete Deutschland sie Jahre lang. Doch nach dem Nato-Einsatz in der Region Ende der 90er schob die Bundesrepublik Tausende Flüchtlinge wieder ab.
Laut dem Unicef-Bericht waren darunter zwischen 5000 und 6000 Kinder – die Mehrzahl von ihnen kam in Deutschland zur Welt.
( n-tv.de, ieh/AFP)
March 23 2012
Wieviel Platz braucht ein Mensch?
4,5 Quadratmeter Unterkunft pro Flüchtling seien menschenunwürdig, heißt es in einer Resolution, die Rottenburgs Gemeinderat am Dienstag einstimmig verabschiedet hat. Er fordert das Land auf, umgehend für eine bessere Unterbringung von Asylbewerbern zu sorgen. Hintergrund sind die Pläne des Landkreises, 56 Flüchtlinge in der Weggentalstraße 77 einzuquartieren. Diese auch von den Anwohnern kritisierte sehr dichte Belegung ist vom Flüchtlingsaufnahmegesetz gedeckt.
In den gesetzlich vorgegebenen 4,5 Quadratmetern pro Asylbewerber, heißt es in der Resolution, sehe der Gemeinderat „keine Grundlage, die eine menschenwürdige Unterbringung ermöglicht.“
Andere Bundesländer hätten „längst den Platzbedarf entsprechend menschenfreundlicher gestaltet und gehen von 7 bis 9 Quadratmetern pro Flüchtling aus.
Es sei „nur schwer vorstellbar, wie in einer Drei- beziehungsweise Vierzimmerwohnung über 10 Personen bei den üblichen Sanitäreinrichtungen einer solchen Wohnung zusammenleben sollen.
Der Gemeinderat fordert das Land deshalb auf, „umgehend eine Verbesserung zu beschließen“.
Für die ab April geplante Flüchtlings-Unterkunft in Rottenburg solle es bessere Unterbringungsbedingungen „bereits im Vorgriff auf die angekündigte Gesetzesänderung herbeiführen und eine Übergangsregelung finden.“
„Wir sind bereit, 60 Flüchtlinge unterzubringen, und das nicht ganz beengt“, sagt der Oberbürgermeister im Hinblick auf die von der Kreisbau geplanten neuen Unterkünfte im Hammerwasen:
„Dann haben wir unser Pensum aber erfüllt.“
(Neckar-Chronik.de)
March 22 2012
Taliban-Verweigerer dürfen bleiben
Wer aus einem Ausbildungslager der Taliban geflüchtet ist, darf nach einem Urteil des baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) nicht nach Afghanistan abgeschoben werden.
Der Deserteur sei bei einer Rückkehr konkret von Folter oder Bestrafung durch die Taliban bedroht, teilte der VGH am Mittwoch in Mannheim mit.
Die Richter bestätigten mit dem Urteil vom 6. März eine Entscheidung des Karlsruher Verwaltungsgerichts, wonach das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ein Abschiebungsverbot festlegen soll.
In einem anderen Fall eines Mannes, der mit den Taliban nichts zu tun hatte, betonten die Mannheimer Richter, dass die allgemeine Sicherheitslage in Kabul keine extreme, individuelle Gefahr für Leib und Leben männlicher, arbeitsfähiger Afghanen darstelle – auch wenn die Rückkehr schon aus humanitären Gründen kaum zumutbar sei (Az: A 11 S 3177/11 und A 11 S 3070/11).
(stimme.de)
March 16 2012
Mehr als 1500 Menschen starben 2011 in “unserem” Mittelmeer
„Todesopfer unter Flüchtlingen in die Bundesrepublik Deutschland und die Europäische Union im Jahr 2011“
sind Thema der Antwort der Bundesregierung (17/8837) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/8704). Wie die Regierung darin schreibt, sind nach Angaben des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen (UNHCR) im vergangenen Jahr mehr als 1.500 Migranten und Flüchtlinge im Mittelmeer ertrunken oder gelten als vermisst.
Zur Frage, wie viele Menschen in der EU 2011 tot aufgefunden wurden, nachdem sie „im Zuge ihres Versuchs der gegebenenfalls unerlaubten Einreise“ in ihrem Transportmittel Sauerstoffmangel, Hunger, Durst, Kälte, Überhitzung oder ähnlichem ausgesetzt waren, liegen der Bundesregierung der Vorlage zufolge keine amtlichen Erkenntnisse vor.
Auf die Frage, wie viele Menschen unter solchen Umständen in Deutschland aufgefunden wurden, berichtet die Regierung von zwei Toten, die am 8. Mai 2011 auf dem Parkplatz einer Tank- und Rastanlage an der Bundesautobahn 7 auf einem griechischen Sattelschlepper in einer Kabeltrommel aufgefunden worden seien.
Bei den beiden Toten handelte es sich laut Antwort um zwei männliche afghanische Staatsangehörige. Die Obduktion habe den „sogenannten Hitzetod als Todesursache (Herzversagen aufgrund starker Hitze, räumlicher Enge und Dehydrierung)“ ergeben.
(Berlin: (hib/STO) Deutscher Bundestag Inneres/Antwort – 14.03.2012 online )
March 14 2012
Das erste Urteil des Weltstrafgericht
Der ehemalige kongolesische Rebellenführer Thomas Lubanga Dyilo ist am Mittwoch vom Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag für schuldig befunden worden, in seiner Heimat Hunderte Kinder als Soldaten missbraucht zu haben. Für wieviele Jahre Lubanga ins Gefängnis soll, wollen die Richter später entscheiden. Es handelt sich um ein historisches Urteil: Der 51-Jährige war der erste mutmaßliche Kriegsverbrecher, der vom IStGH festgenommen und vor Gericht gestellt wurde.
Sie schufen einen Gerichtshof, der alles aufholen sollte, was die Welt in Jahrzehnten der Straflosigkeit verpasst hatte: Täter abschrecken, Opfer versöhnen, Kriege beenden, Kriege verhindern.
Ein ständiges Gericht, das die schlimmsten aller Verbrechen ahnden soll. Ein Allheilmittel. Das war im Jahr 2002.
Zehn Jahre später fällt dieser Gerichtshof in Den Haag sein erstes Urteil, über den Kongolesen Thomas Lubanga Dyilo, der Kindersoldaten rekrutiert haben soll. Ein einziges Urteil in zehn Jahren, eine beschämende Bilanz – auf den ersten Blick.
Auch der Prozess war eine Serie von Pleiten, Pech und Pannen. Zwei Mal hätte das Gericht Lubanga fast wegen Verfahrensfehlern freisprechen müssen. Zwei Mal jubelten seine Anhänger im Kongo und fürchteten seine Opfer ein Wiederaufleben von Gewalt. Die Welt begann an ihrem neuen Allheilmittel zu zweifeln.
Doch das Gericht musste Erwartungen enttäuschen. Zwangsläufig. Ihm fehlt die Polizei, die für nationale Gerichte Haftbefehle vollstreckt, Zeugen findet, Opfer schützt. Es ist angewiesen auf Staaten, die sein Statut freiwillig unterzeichnen und kooperieren: Afrikanische Rebellen sind daher leichter festzunehmen als zum Beispiel britische Soldaten, die im Irak foltern.
Mehr als 60 Jahre hatten die Staaten gezögert seit den Nürnberger Kriegsverbrecherprozessen – der Geburt des Völkerstrafrechts –, bis sie sich zur Gründung eines ständigen Gremiums entschließen konnten. Zuvor schafften sie ab den 90ern schrittweise ein dezentrales System internationaler Strafjustiz: Das Jugoslawientribunal hat inzwischen all seine Angeklagten festgenommen, das Ruandatribunal hat Maßstäbe gesetzt für die Rechtsprechung bei Völkermord, das Gericht für Sierra Leone urteilt in Kürze über Charles Taylor.
Verglichen mit diesen Tribunalen arbeitet der Internationale Strafgerichtshof langsam, bürokratisch, mit Kinderkrankheiten und einem unbeliebten Chefankläger. Menschenrechtler und Akademiker kritisieren ihn. Erst in den vergangenen Monaten begann das Gericht die Erwartungen zu erfüllen: mehr Angeklagte, mehr Unterzeichnerstaaten, Haftbefehle gegen Gaddafi und seine Söhne in einem laufenden Konflikt.
Und wenn die Libyer dem Gaddafi- Sohn Saif al Islam selbst den Prozess machen wollen, müssen sie ihre Justiz internationalen Standards anpassen. Sonst könnte Den Haag übernehmen – das ist ein Anreiz. Selbst die USA, die kein Mitglied sind und das Gericht lange bekämpften, stimmten jetzt im Sicherheitsrat zu, die Fälle Sudan und Libyen zu überweisen.
Man mag es unwürdig finden, dass Opfer jahrelang auf ein Urteil warten, dass Lubanga nur für einen kleinen Teil seiner mutmaßlichen Verbrechen angeklagt wurde, dass er sogar hätte freigesprochen werden können. Man kann es aber auch beruhigend finden.
Denn ein Gericht, besonders, wenn es über die schlimmsten aller Verbrechen urteilt, entscheidet niemals moralisch, sondern immer juristisch. Es muss die Rechte des Angeklagten wahren, auch wenn die ganze Welt ihn für schuldig hält. Deshalb ist heute in Den Haag ein Tag zum Feiern, nicht nur weil Lubanga schuldig gesprochen wurde. (Tagesspiegel)
March 10 2012
March 06 2012
Vergessene Krise
Die Demokratische Republik Kongo droht nach Ansicht der Europäischen Kommission in einer “vergessenen Krise” zu versinken. Jeder Kongolese müsse statistisch gesehen dreimal in seinem Leben vor Konflikten im eigenen Land fliehen, erklärte die Kommission.
Derzeit lebten 1,7 Millionen Bürger als Binnenflüchtlinge.
Die am Montag nach Kinshasa gereiste Kommissarin für humanitäre Hilfe, Kristalina Georgiewa, kündigte eine Erhöhung der EU-Krisenhilfe für dieses Jahr auf 59 Millionen Euro an; hinzu kommt langfristige Entwicklungshilfe.
Die kongolesischen Präsidentschafts- und Parlamentswahlen vom November 2011 führten zu chaotischen Zuständen. Der oppositionelle Ex-Premier Etienne Tshisekedi weigerte sich, seine Niederlage und die Wiederwahl von Präsident Joseph Kabila anzuerkennen, und ließ sich als Gegenpräsident vereidigen.
Zahlreiche Oppositionsanhänger wurden festgenommen. Im Osten der Demokratischen Republik Kongo wüten Hutu-Milizen aus Ruanda.
In den Provinzen Nord- und Süd-Kivu verübten sie zuletzt im Januar Massaker. (APA)
March 01 2012
Extreme Hoffnungslosigkeit im größten Flüchtlingslager der Welt
Die Hilfsorganisation Ärzte ohne Grenzen warnt vor einer humanitären Katastrophe im Flüchtlingslager Dadaab im Nordosten Kenias. Im größten Flüchtlingslager der Welt, mit derzeit rund 463.000 Bewohnern – laut UN-Flüchtlingskommissariat UNHCR – würden die Lebensbedingungen immer schwieriger, warnte MSF-Sprecherin Kate Ribet gegenüber der taz.
„Die Lage der Flüchtlinge in den Lagern von Dadaab ist extrem, und es gibt wenig Hoffnung auf kurzfristige Verbesserung“, sagte Ribet.
„Während sich die Aufmerksamkeit von Medien und Politik auf die Stabilisierung Somalias konzentrieren, können wir nicht die Bedürfnisse von Tausenden Menschen ignorieren, die in unmenschlichen Bedingungen leben.
Die internationale Gemeinschaft schafft es nicht, den Männern, Frauen und Kindern, die vor Krieg und Dürre fliehen, mehr als das Allernötigste zur Verfügung zu stellen.“
Es strömten ständig neue Flüchtlinge nach Dadaab und andere Lager in Kenia, so die MSF-Sprecherin, und dies werde durch anhaltende Konflikte in Somalia, Südsudan und Uganda verschärft.
Das UNHCR, Kenias Regierung und Hilfswerke müssten ihre Hilfe verstärken. Unterernährung und Seuchen seien in Dadaab derzeit ein großes Problem. Politische Entscheidungsträger müssten etwas dagegen tun, dass Flüchtlinge aus Somalia den Preis für einen Krieg zahlen, vor dem sie fliehen.
Hilfswerke hatten jüngst von Konflikten zwischen Flüchtlingen und Einheimischen rund um die Lager von Dadaab und Kakuma berichtet. Da viele neue Flüchtlinge sich zunächst außerhalb der Lager niederlassen, stehen sie in direkter Konkurrenz zur Bevölkerung.Das UN-Welternährungsprogramm WFP vergibt daher Lebensmittelhilfe jetzt auch in der Nachbarschaft der Lager.
Dadaab „feierte“ vor kurzem 20-jähriges Bestehen; rund 10.000 seiner Bewohner sind im Lager geborene Kinder von Eltern, die selbst im Lager auf die Welt kamen. (taz)
February 24 2012
Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
Das Deutsche Institut für Menschenrechte begrüßt die heute ergangene Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, die es als richtungsweisend für den Schutz von Flüchtlingen auf Hoher See bezeichnet. “Die Menschenrechte enden nicht an den Außengrenzen der EU, sie gelten auch auf Hoher See”, so Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte.
“Die Staaten können sich ihren Verpflichtungen auch nicht durch den Abschluss bilateraler Abkommen entziehen. Diese Klarstellungen des Gerichtshofes müssen auch von Deutschland im Kontext europäischer Flüchtlingspolitik beachtet und umgesetzt werden”, so Rudolf weiter.
Die Entscheidung sei für die europäische Flüchtlingspolitik von erheblicher Bedeutung, da alle Mitgliedstaaten der EU Vertragsstaaten der Europäischen Menschenrechtskonvention seien.
Der Gerichtshof hat einstimmig festgestellt, dass Italien die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verletzt hat. Italienische Sicherheitsbeamte hatten im Mai 2009 Flüchtlinge auf Hoher See gestoppt und auf einem italienischen Militärschiff nach Libyen zurückgeführt.
Der Gerichtshof hat klargestellt, dass sich die Vertragsstaaten ihren Verpflichtungen aus den Menschenrechten nicht entziehen können, indem sie Grenzkontrollen auf die Hohe See vorverlagern.
Die Staaten sind an die Europäische Menschenrechtskonvention gebunden, sobald sie Hoheitsgewalt ausüben. Das ist der Fall, wenn ihre Schiffe Flüchtlinge auf Hoher See aufgreifen und verhindern, dass die Betroffenen ihre Rechte aus der Europäischen Menschenrechtskonvention geltend machen können.
Nach der Europäischen Menschenrechtskonvention hat jeder Mensch, der Schutz vor schweren Menschenrechtsverletzungen sucht, das Recht auf Zugang zu einem Verfahren, in dem sein Antrag auf Schutz individuell geprüft wird.
Personen, denen bei Zurückweisung oder Abschiebung Menschenrechtsverletzungen wie Folter oder unmenschliche Behandlung drohen, haben ein Recht auf Schutz. Zudem müssen den Betroffenen im Falle einer Ablehnung ihres Schutzantrages effektive Rechtsschutzmöglichkeiten zur Verfügung stehen.
Hendrik Cremer, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut, unterstrich, dass das Urteil in einer Reihe von Entscheidungen stehe, in denen der Europäische Menschenrechtsgerichtshof die Mitgliedstaaten der EU an ihre menschenrechtlichen Verpflichtungen gegenüber Flüchtlingen erinnern müsse.
“Die Entscheidung hat sowohl Bedeutung für die Rechtssetzungsorgane der EU als auch für ihre Mitgliedsstaaten. Deutschland muss sich dafür einsetzen, dass die menschenrechtlichen Standards auf Hoher See und an den Außengrenzen der EU eingehalten werden”, so Cremer.
Dazu gehöre auch, dass sich Deutschland auf EU-Ebene für klare und verbindliche Regelungen einsetze. Gleichzeitig müssten Mandat und Ausrichtung der Europäischen Grenzschutzagentur Frontex auf den Prüfstand. “Sofern nicht eindeutig und effektiv gewährleistet ist, dass die Garantien der Europäischen Menschenrechtskonvention eingehalten werden, sollte Deutschland auch jegliche Unterstützung und Beteiligung an Frontex-Einsätzen einstellen”, so Cremer weiter.
Sachverhalt:
Der Gerichtshof hatte in dem Fall (Hirsi und andere gegen Italien) zu entscheiden, ob es mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar ist, dass Italien im Mai 2009 südlich von Lampedusa Flüchtlinge auf Hoher See gestoppt und auf einem italienischen Militärschiff nach Libyen zurückgeführt hat. Bei den Beschwerdeführenden handelt sich um 24 Personen aus Somalia und Eritrea, die ihre Fahrt auf dem Mittelmeer von Libyen aus gestartet hatten. (naPresseportal)
Link zum Urteil: http://ots.de/wieyW
February 21 2012
Auf Flüchtlingsgewahrsam am Flughafen verzichten
Brandenburg will auf den Flüchtlingsgewahrsam in Schönefeld verzichten. Auch Berlin sollte mitziehen, sagt die Brandenburger SPD-Abgeordnete Britta Stark
taz: Frau Stark, SPD, Linke und Grüne wollen in Brandenburg auf das umstrittene Flughafenasylverfahren verzichten. Sollte Berlin mitziehen?
Britta Stark: Ich denke ja. Es wäre ein starkes politisches Zeichen, wenn wir uns gemeinsam gegen dieses überholte Instrument stellen würden.
Bisher fügten sich beide Länder dem Bund, der für den neuen Großflughafen Schönefeld bereits ein Gewahrsam für eintreffende Flüchtlinge baut. Woher rührt die Kehrtwende?
Es war schon immer SPD-Position, dass wir dieses Verfahren aus humanitären Gründen kritisieren. Ein Asylverfahren in nur 19 Tagen auf einem Flughafen durchzuhetzen ist unangemessen. Deshalb wollen wir dieses Schnellverfahren mit einer Bundesratsinitiative abschaffen. Asylanträge sollten über den klassischen Weg geprüft werden.
SPD-Innenminister Woidke hat das Verfahren bisher als “rechtsstaatlich” verteidigt.
Das Verfahren ist ja auch Rechtslage. Was aber nicht heißt, dass man dies so gutheißen muss. Wir wollen, dass Flüchtlinge sich in Brandenburg gut aufgehoben und versorgt sehen. Dafür ist das Flughafenverfahren nicht förderlich.
Im Juni wird der Flughafen eröffnet. Ist der Bau des Asylgewahrsams überhaupt noch zu stoppen?
Nein, und das wäre auch unklug. Wir fahren da zweigleisig: Solange das Verfahren nicht abgeschafft ist, muss es unser Ziel sein, dass die über Schönefeld einreisenden Aslysuchenden bestmögliche Bedingungen vorfinden. Das kann man von dem derzeitigen Gewahrsam dort nicht gerade sagen. Deshalb werden wir den Neubau aufmerksam verfolgen.
Inwiefern?
Wir werden genau darauf achten, dass es eine angemessene Unterkunft wird, also mit Gebetsmöglichkeiten und Platz für spielende Kinder.
Langfristig aber soll der Gewahrsam wieder schließen?
Richtig. Dafür aber brauchen wir eine Entscheidung des Bundes.
Wie schätzen Sie die Chancen Ihrer Bundesratsinitiative?
Im Bundesrat wird es möglicherweise schwierig. Es gibt aber auch Positionen der EU-Kommission, die erwarten lassen, dass das Flughafenverfahren künftig nicht mehr zulässig ist. Der Bund wäre also gut beraten, hier früh Klarheit zu schaffen.
In Berlin sind Grüne, Linke und Piraten für die Abschaffung des Verfahrens, die SPD sperrt sich. Wie können Sie Ihre Genossen überzeugen?
In Berlin beeinflusst die Koalition mit der CDU natürlich die Diskussion. Mein Ziel ist aber, dass wir im Gespräch eine gemeinsame Position finden.
(Konrad Litschko in der taz)
February 16 2012
Der griechische Grenzzaun
Gegen internationale Kritik hat die griechische Regierung mit dem Bau eines knapp elf Kilometer langen Zauns entlang der Grenze zur Türkei begonnen. Die Barriere gegen illegale Einwanderung solle Anfang September 2012 fertig sein, kündigte der Minister für Bürgerschutz, Christos Papoutsis, an.
Anfänglich hatte die Regierung in Athen angekündigt, die gesamte Grenze über 200 Kilometer abzuriegeln. Als Vorbild wurde der Grenzzaun zwischen den USA und Mexiko genannt. Nach Protesten wurde das Bauprojekt erheblich eingeschränkt.
“Wir werden es nicht erlauben, dass Griechenland eine Art Transitland für illegale Migration wird”, sagte Minister Papoutsis beim Spatenstich im kleinen Grenzdorf Nea Vyssa. Im Vorjahr seien nach Angaben des Ministers 54.974 Migranten aus der Türkei nach Griechenland gekommen.
Der Bau soll etwa 3 Millionen Euro kosten und werde aus dem griechischen Haushalt gezahlt. Im Dezember 2011 hatte die zuständige EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström Geld aus EU-Fonds für den Bau des Zauns verweigert. Der Zaun werde nicht den Flüchtlingsstrom stoppen, hieß es zur Begründung.
Über die Grenze zwischen der Türkei und Griechenland sind bereits Hunderttausende Flüchtlinge aus Asien und Afrika illegal in die Europäische Union gelangt. Mit dem Zaun entlang einer “Schwachstelle” am Grenzfluss Evros will Athen den Zuwandererstrom eindämmen. Dort verläuft die Grenze nicht genau am Fluss entlang, sondern macht einen großen Bogen in griechische Richtung nahe der Kleinstadt Orestiada.
2010 seien 128.000 Migranten nach Griechenland gekommen. In den vergangenen vier Jahren seien es insgesamt 512.000 gewesen. Seit einigen Monaten patrouillieren an der Grenze neben griechischen Beamten auch Dutzende Einsatzkräfte der EU-Grenzagentur Frontex. (APA)
February 10 2012
Tuareg-Rebellen wollen eigenen Staat erzwingen
Weitgehend unbemerkt von der Weltöffentlichkeit vollzieht sich im westafrikanischen Subsahara-Land Mali ein Flüchtlingsdrama. Mehr als 16.000 Menschen haben den Norden des Landes angesichts heftiger Kämpfe zwischen Rebellen und Regierungstruppen in Richtung der Nachbarländer verlassen. 10.000 sollen mittlerweile im Niger angekommen sein, 3.500 in Mauretanien.
“Vor allem Frauen und Kinder fliehen vor den Kämpfen sowie vor Übergriffen der Konfliktparteien”, sagte Ulrich Delius von der Gesellschaft für bedrohte Völker der Nachrichtenagentur dpa.
Seit drei Wochen liefern sich Soldaten der malischen Armee Scharmützeln mit Tuareg-Kämpfern der “Nationalen Bewegung für die Befreiung des Azawad” (MNLA).
Am Wochenende ließ die Regierung in der Hauptstadt Bamako mit der Meldung aufhorchen, ihre Truppen hätten 20 Rebellen getötet. Friedensgespräche in der algerischen Hauptstadt Algier brachten unterdessen kein Ergebnis.
Der Schwerpunkt der Kämpfe liegt in Region um die 19.000-Einwohner-Stadt Anderamboukane an der Grenze zum Niger, in der es schon bisher häufig zu grenzüberschreitenden Angriffen auf Ausländer und Regierungstruppen gekommen ist. (APA/flon, derStandard.at)
Maybe Soup is currently being updated? I'll try again automatically in a few seconds...
